Netzwerk Schimmel
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Aktuelles

  • 11. Impulsveranstaltung des Netzwerk Schimmel e.V.

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Vorsitzender:
Dr. Thomas Warscheid

Vorstandsmitglieder:
Stephan Oberschmid
1. stellvertretender Vorsitzender, Schriftführer

Jörg Vieth
2. stellvertretender Vorsitzender, Schatzmeister

Geschäftsstelle:
Schwarzer Weg 27
26215 Wiefelstede/Metjendorf
Tel. 0441 / 30 94 29 30, Fax 0441 / 40 89 203
e-mail: kontakt@netzwerk-schimmel.info


8. Impulsveranstaltung 2020

 

Leider sehen wir uns durch die Corona-Pandemie gezwungen, diese Veranstaltung abzusagen.

Wir hoffen, das wir die  Veranstaltung unter dem gleichen Motto im nächsten Jahr durchführen können und würden uns über eine Teilnahme freuen.

Am 30.10.2020 findet unsere 8. Impulsveranstaltung - wieder im Best Western Plus Hotel Kassel City - zum Thema:

"Verständnis und Bewertung von Schimmelpilzschäden im Versicherungsfall und Rechtsstreit"

statt.

Die einschlägigen Leitfäden zur Bewertung von Schimmelpilzschäden in Innenräumen und deren fachgerechte Sanierung sind in den letzten Jahren nach intensiven Auseinandersetzungen überarbeitet und konkretisiert worden. Im Mittelpunkt stand dabei, neben der Einführung von abgestuft zu bewertender Raumnutzungsklassen, vor allem die klare Unterscheidung einer natürlichen, bauartbedingten Sporenkontamination zu einem schadensgegenständlichen Schimmelpilzbewuchs. In entsprechenden Arbeitskreisen wurden und werden dazu gemeinsame Kriterien erarbeitet, die über den mikroskopischen Nachweis mikrobieller Befallsherde die Aussagekraft bislang üblicher Keimzahlbestimmungen relativieren und einen vermeintlich geschuldeten Bauzustand bzw. Sanierungserfolg auf Grundlage der üblichen Baupraxis nachgewiesen werden kann.

Trotz dieser neuen Vorgaben stützen sich aktuelle Gerichtsurteile (u.a. OLG München: Urteil vom 30.01.2018 zu 28 U 2778/16 Bau, 28 U 105/17 und OLG Naumburg:Urteil vom 11.07.2019 zu 1 U 116/18) immer noch auf Sachverständigengutachten, die in Ihren Bewertungsgrundlagen den aktuell überarbeiteten Regelwerken in keiner Weise entsprechen. Besonders erschwerend kommt in den Ausführungen der Urteile hinzu, dass die Gerichte bei einer vermeintlichen Schimmelpilzbelastung von einer potentiellen Gesundheitsgefährdung ausgehen, obschon eine derartige Bewertung von Nicht-Medizinern nach Maßgabe der vorliegenden Regelwerke in keiner Weise statthaft ist und durch aktuelle umweltmedizinische Erkenntnisse vermeintliche Gesundheitsrisiken auch erheblich relativiert werden müssen.

Die fehlerbehaftete und fachlich unfundierte Auslegung von mikrobiologischen Untersuchungsergebnissen schlägt sich in gleicher Weise auch in der Versicherungspraxis nieder. Empfehlungen einschlägiger Schimmelpilzleitfäden, werden, obschon sie nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen, als unabdingbare Grundlage für Sanierungskonzepte im Schadensfall erhoben, deren vermeintliche Nichterfüllung in immensen Schadensersatzforderungen münden können (OLG Celle 14. Zivilsenat, Urteil vom 11.03.2020 zu 14 U 32/16).

Ziel unserer diesjährigen Impulsveranstaltung ist es auf Grundlage der aktualisierten Leitfäden und Richtlinien und den dazu eingeladenen Vorträgen ausgewiesener Fachleute zum Thema “Verständnis und der Bewertung von Schimmelpilzschäden im Versicherungsfall und Rechststreit” eine offene und engagierte Diskussion zu führen, die es Ihnen, Richtern und Rechtsanwälten, Versicherungen und Versicherungsnehmern sowie Gutachtern und Sachverständigen, möglich macht, ein besseres Verständnis zum Thema Schimmelpilze in Innenräumen zu entwickeln und darauf aufbauend fachlich fundierte Bewertungsgrundlagen für angemessene Bauhygiene und entsprechende Sanierungsmaßnahmen zu erhalten.

Wir hoffen, dass diese Veranstaltung trotz der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie stattfinden kann.Über Ihre Teilnahme an unserer Veranstaltung würden wir uns freuen. Das Programm können Sie sich als PDF-Datei downloaden.